Windenergieanlagen in Naherholungsgebieten verhindern

Von | 25. Februar 2015

Die Stadt möge alles in ihrer Macht stehende tun, damit auf dem Bonner Stadtgebiet keine Windenergieanlagen in Naherholungsgebieten und/oder in zu geringem Abstand zu Wohngebieten errichtet werden.

Inhalt des Antrages

Die Stadt möge alles in ihrer Macht stehende tun, damit auf dem Bonner Stadtgebiet keine Windenergieanlagen in Naherholungsgebieten und/oder in zu geringem Abstand zu Wohngebieten errichtet werden. Mit Rücksicht auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Infraschall ist zu Wohngebieten ein Abstand einzuhalten, der mindestens der 15-fachen der Höhe der Windenergieanlage entspricht. Auf diese Zielsetzung sollen die Stadtwerke verpflichtet werden, die auf die Errichtung von Windenergieanlagen und auf jede Beteiligung an solchen Projekten in den genannten sensiblen Gebieten zu verzichten haben.

Begründung

Das Land NRW will, dass überall im Lande Windräder von 150 – 200 m Höhe aufgestellt werden. Eine Studie sieht für Bonn als mögliche Standorte vor:

  1. Kottenforst nahe der Waldau,

  2. oberhalb von Friesdorf,

  3. oberhalb vom Heiderhof,

  4. oberhalb von Muffendorf,

  5. in der Siegaue,

  6. am Rande des Siebengebirges bei Oberholtorf und

  7. auf dem Brüser Berg.

Aufgrund von Flugschneisen fallen einige Standorte aus. Ein weiteres Hindernis für Windenergieanlagen könnten schützenswerte Tierarten sein; auf Waldgebiete generell wird aber keine Rücksicht genommen. Das Landschaftsbild und Erholungsgebiete für die Bevölkerung sind für die Landesregierung nachrangig.

Die Bonner Bürger, belastet durch die Dichte der Besiedlung und des Verkehrs auf den Autobahnen im Norden, Westen und Osten und der Rheinschiene, brauchen aber dringend die verbliebenen Naherholungsgebiete. Bonn wirbt für sich selbst mit der schönen Lage am Fuße des Siebengebirges und des Venusberges. Dieses einmalige Landschaftsbild Bonns als Tor von der niederrheinischen Ebene zum Mittelrheintal darf nicht verbaut werden.