Rheinaue soll bleiben wie sie ist!

Von | 27. März 2017

Es ist völlig unbestritten, dass die Bonner Rheinaue ein Glücksfall für die Stadt ist. Und das soll auch so bleiben, darin sind sich alle einig.

Wenn nun die Denkmalschützer meinen, es sei rechtens, die Rheinaue unter Denkmalschutz zu stellen, dann ist das grundsätzlich nichts Negatives. Allerdings fragt man sich, ob sich die damit verbundenen Einschränkungen zum Nutzen oder zum Schaden der Stadt und ihrer Bürger auswirken.

Dass man in der Rheinaue weiter spazieren gehen, Rad fahren oder im Winter Schlitten fahren darf, ist wohl selbstverständlich und wird es auch bleiben.

Wie aber ist es mit dem Grillen, Ballspielen, Picknicken und ähnlichen Freizeitvergnügen? Ist das auch noch erlaubt?

Sicher gäbe es Einschränkungen bei den Flohmärkten, Kunst!Rasen und anderen Konzerten, Rhein in Flammen, Bierbörsen, und weiteren Großveranstaltungen. Dafür müssten dann zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden, wenn sie überhaupt möglich sein sollten.

Und am Tisch säßen nicht nur die Bonner Verantwortlichen, sondern auch die Bezirksregierung in Köln und diese hat in der Sache natürlich ganz andere Vorstellungen als die Stadt Bonn.

Das heißt konkret, nicht Bonn entscheidet, sondern letztlich die Herrschaften aus der Domstadt.

Dass Rat und Verwaltung sich dagegen sträuben, ist wohl nachvollziehbar, ob sie eine Chance haben, ist nicht sicher. Die Argumentation der Denkmalschützer allerdings mit Stichworten wie „Bundesgartenschau“ (ok, die war der Anlass für den Park, aber danach gab es Dutzend andere Gartenschauen überall in Deutschland), „ehemalige Bundeshauptstadt“ (dann müsste man ganz Bonn unter Denkmalschutz stellen) und „historische Bedeutung“ (die hatte zweifellos der Hofgarten bei den Großkundgebungen in politisch schwierigen Zeiten), geht in der Sache fehl.

Außerdem haben die Bonner so ihre Erfahrungen in Sachen Denkmalschutz, die Beethovenhalle lässt grüßen.

Dass man mit der Rheinaue sorgsam umgehen muss, steht außer Frage. Und hier gab es schon den einen oder anderen Sündenfall seitens der Stadt. Sie aber zu entmündigen, ist nicht der richtige Weg, und ein Kraftakt ist erst recht nicht angebracht.