Öffentliches Fahrradvermietsystem der Stadt Bonn

Änderungsantrag für den Rat, Sitzung am 11.05.2017 (DS 1710642AA7)

Von | 11. Mai 2017
  1. Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)(und im Innenverhältnis die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV)) werden damit beauftragt, zeitnah ein detailliertes Konzept einschließlich genauer Aufwands- und Ertragsschätzung für ein öffentliches Fahrradvermietsystem aufbauend auf den Beschlüssen der Ratsgremien vorzulegen, über das der Rat sowie die zuständigen SWB-Gremien anschließend entscheiden können.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtwerke Bonn GmbH zur Umsetzung von Ziff.1 eine entsprechende Umsetzungsvereinbarung vorzubereiten, die insbesondere sowohl die dauerhafte Finanzierung aus zuschussrechtlicher und konzernfinanzierungstechnischer Sicht als auch Marketing- und Betriebskonzeption und Nutzungsübertragung der zum Aufbau des Fahrradvermietsystems benötigten öffentlichen Flächen beinhaltet, über die der Rat nach Vorlage und Diskussion entscheiden kann.
  3. Im Fall der Realisierung und Notwendigkeit leistet die Stadt aufgrund des Beschlusses des Rates vom 08.12.2016 einen Zuschuss zur Finanzierung in einer Höhe von bis zu 400.000 € jeweils in 2017 und 2018 über den Haushalt der Stadt Bonn. Notwendige Restmittel bis zu 1.000.000 EUR Gesamtkosten p.a. können im Wirtschaftsplan der Verkehrsgesellschaft der SWB abgebildet werden und finden sich somit auch dauerhaft im Stadtwerke-Konzernergebnis wieder. Einzelheiten hierzu, auch zur Finanzierbarkeit des Systems im Rahmen einer zehnjährigen Zweckbindung bei Förderfähigkeit, bleiben der unter Ziff. 2 des Beschlussvorschlags zu treffenden Umsetzungsvereinbarung vorbehalten.

Begründung

Die im Hauptantrag gemäß Drucksachen-Nr. 1710642 vorgenommene Verquickung von Planung und Realisierung ist sauber zu trennen. Erst müssen detaillierte Pläne samt Kosten benannt werden, dann kann entschieden werden.