Vertragsabschluss mit der Firma Ströer

Große Anfrage an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 31.05.2017 und den Planungsausschuss, Sitzung am 07.06.2017 (DS 1711487)

Von | 11. Mai 2017

Fragestellung:

Die Verwaltung wird gebeten mit der Firma Ströer für die Bezirksvertretungen und den Planungsausschuss zusätzliche Informationen bereit zu stellen:

  1. Bieten die Hersteller der Mega-Light-Boards außer der 9 bzw. 10 m² großen Mega-Lights auch kleinere für den innerstädtischen, kleinräumigen Bereich mit denselben technischen (digitalen) Möglichkeiten an? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche optischen Gestaltungen sind für die digitalen Mega-Lights vorgesehen und welche störenden Auswirkungen auf die Anwohner und Autofahrer sind durch Lichteinwirkungen und sich bewegenden filmischen Szenen bzw. Bilder zu erwarten? Gibt es Erfahrungen diesbezüglich aus Städten, in denen die digitalen Mega-Light-Boards bereits installiert sind?
  3. Wie wird sichergestellt, dass durch die vorgeschlagenen Standorte der Werbemaßnahmen keine Beeinträchtigung von Schaufenstern, Kunstwerken (z.B. Kreisel Ebert-Allee) und Bäumen sowie von zentralen Plätzen im Fußgängerbereich stattfindet?
  4. Wie hoch ist der durchschnittliche Mietpreis der Werbeflächen der analogen und digitalen Mega-Light-Boards (beabsichtigte Zunahme in Bonn von 18 auf 41) im Vergleich zu den vorhandenen Premium Billboards (beabsichtigte Verringerung von 15 auf 4) für einen vergleichbaren Zeitraum?
  5. Für die Mietung von Mega-Light-Boards wird sowohl Einzelselektion (also einzelne Standorte) als auch eine Abnahme in Netzen, d.h. mehrere Standorte über einen bestimmten Zeitraum, angegeben. Was kostet z.B. die wöchentliche Netzvermarktung? Wie beurteilt die Verwaltung die Gefahr, dass die kleineren ortsansässigen Firmen aufgrund der möglicherweise höheren Kosten und der gesteigerten Werbepräsenz der großen Firmen zukünftig im Konkurrenzkampf noch mehr benachteiligt werden?

Begründung:

Die Mega-Light-Boards können u.U. in Außenbereichen der Städte, an Ausfallstraßen und im Gewerbe- bzw. Industriegürtel noch erträglich erscheinen. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Bevölkerung sie im Innenstadtbereich als überdimensioniert und störend empfinden wird. Die störende Wirkung wird sowohl durch die sehr große Fläche des Bildschirms von 9 – 10 m², einer Höhe von über 5 Metern als auch durch die sich bewegenden Bildinhalte hervorgerufen. Die allgemeine Hektik und Unruhe in den Städten wird durch filmische Szenen und Nachrichtenlaufbänder zwangsläufig zusätzlich erhöht. Der Slogan der Werbebranche „Je schneller, je aktueller und innovativer, desto besser“ sollte von uns als Vertretung der Bürgerschaft nicht unkritisch übernommen werden.

Insbesondere werden sich Anwohner gestört fühlen. Diese Auswirkungen sollten rechtzeitig untersucht und bedacht werden. (Frage 1 u. 2)

Ströer wirbt für die Umrüstung von den Premium Billboards auf die großflächigen Mega-Light-Boards insbesondere damit, dass die Werbung nahezu ausschließlich von lokal ansässigen Gewerbetreibenden genutzt werden könnte.

Da aber möglicherweise die Mietpreise für die Premium-Billboards (demnächst nur noch 4) geringer sind als diejenigen für die Mega-Lights (zukünftig 41), könnten kleinere Unternehmer aus der Werbung verdrängt werden, was sich negativ auf den Umsatz von kleinen ortsansässigen Firmen im Wettbewerb mit den großen bemerkbar machen könnte. (Fragen 4,5)