Ratsfraktion Allianz für Bonn gegen Zentralbad

Von | 29. Mai 2018

Die Bürger der Stadt Bonn sind dazu aufgerufen, über die Frage zu entscheiden, ob der Bau des geplanten Zentralbades in Dottendorf gestoppt werden soll.

Die Ratsfraktion der Allianz für Bonn, AfB, hatte sich am 22.09.2016 im Rat der Stadt Bonn gegen den Bau des Zentralbades ausgesprochen. 

Dies vor allem wegen fraglicher Wirtschaftlichkeitsberechnungen, aber auch aus weiteren Gründen:

  • Das Modell der SWB geht von einer durchschnittlichen Besucherzahl von 420.000 Besuchern pro Jahr über die gesamte Nutzungsdauer des Bades von ca. 30 Jahren aus (Ratsdrucksache Nr. 1713482, Seite 5). Das sind täglich 1.150 Besucher an 365 Tagen.
    Wir halten diese Zahl für unrealistisch. Dies auch dann, falls auf Dauer weitere Stadtteilbäder geschlossen werden sollten.
  • Erfahrungsgemäß werden kommunale Neubauten teurer als ursprünglich geplant.
  • Zur Finanzierung des Baus des Schwimmbades gewährt die Stadt Bonn der SWB Bonn Bad ein nachrangiges Darlehen in einer Höhe von 60 Mio. € zu marktgerechten Kreditkonditionen (Ratsdrucksache Nr. 1713482, Seite 3).
    Die Kreditkonditionen sind bei genauem Hinsehen geschönt:
    Das Darlehen soll in zwanzig Jahren getilgt sein. Er wird aber nur ein Zinssatz von 1 Prozent angenommen, wie er für eine zwanzigjährige Laufzeit unrealistisch ist. Man muss mit doppelt so hohen Zinskosten rechnen.
  • Die Verluste aus dem Bad sollen mit den Gewinnen der Stadtwerke verrechnet werden. Ob die Gewinne der Stadtwerke künftig so hoch sind, dass die Verluste aus dem Bad vollständig mit diesen verrechnet werden können, was dann zu einer hohen Steuerersparnis führt, ist mehr als fraglich.
    Nach unserer Einschätzung fallen die Verluste des Bades höher aus, wenn
  • einerseits die Besucherzahlen niedriger und
  • andererseits der künftige Personalbedarf für die Bäder deutlich höher liegen sollten als bisher, worauf auch manche Äußerungen schließen lassen.
    Vermutlich werden gleichzeitig die Gewinne der Stadtwerke niedriger ausfallen, wenn
  • mehr Fahrzeuge für den ÖPNV (neue Straßenbahnen in ausreichender Zahl, evtl. weitere Elektrobusse) angeschafft werden müssen,
  • die Verluste aus Bau und Betrieb einer Venusberg-Seilbahn hinzukommen und
  • aus der beschlossenen Einrichtung eines Fahrradmietsystems weiterer Zuschussbedarf nötig ist.
  • Den Bestand der kalkulierten Steuervorteile halten wir für fraglich. Den angenommenen Steuervorteilen liegt eine verbindliche Auskunft des zuständigen Bonner Finanzamtes zugrunde. Die Bindungswirkung dieser Auskunft ist nicht auf 30 Jahre gesichert; sie kann z.B. aus folgenden, nicht unrealistischen Gründen entfallen:
    – Das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 (IV C 2 – S 2706/08/10004) verlangt eine „enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung“ zwischen (verlustbringendem) Zentralbad und (gewinnbringenden) SWB. Der beantragte Einblick in das vorliegende ingenieurtechnische Gutachten ist uns unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der SWB leider verwehrt worden. Die Rechtsprechung jedenfalls hat eine solche Verflechtung in vielen Fällen verneint.
    – Die Subventionierung eines Dauerverlustbetriebes, hier des geplanten Zentralbades, verstößt gegen Beihilferecht (Art. 107 AEUV). Da das zugrunde liegende, sehr eigenartige BMF-Schreiben vom 11.05.2016 die bestehende Rechtslage geändert hat, liegt unseres Erachtens keine Altbeihilfe, sondern eine neue Beihilfe vor [Art. 1 c der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags], die keinen Bestandsschutz genießt. Diese Fragen werden sicherlich in Zukunft die Rechtsprechung erneut beschäftigen.
  • Niedrigere Gewinnausschüttungen oder gar Verluste der SWB gehen (ohne Berücksichtigung evtl. Preiserhöhungen) zu Lasten der Stadt und damit der Steuerzahler und Abgabenschuldner.
  • Der Mehrwert des geplanten Zentralbades liegt im Wesentlichen in Spaßelementen. Dieser Mehrwert ist bereits in umliegenden Bädern z.B. in Bornheim und Troisdorf zu finden.
    Die Stadt Bonn kann sich bei ihrer extrem angespannten Haushaltslage kein Spaßbad leisten.
  • Bäder dienen vor allem der Erhaltung der Gesundheit der Bürger sowie dem Schulschwimmen. Dabei sollte man es belassen und sich auf sparsame Varianten beschränken.