Fragestellung:
Hat das zuständige Amt der Verwaltung die Stadtwerke schriftlich aufgefordert, die defekten Leuchtmittel in der Rheinaue zu ersetzen und wann war das?
Begründung:
Grundsätzlich haben die Stadtwerke, die dazu auch technisch in der Lage sind, defekte Beleuchtungsanlagen auf schriftliche Anforderung der Verwaltung schnellstmöglich zu ersetzen. Gerade in der dunklen Jahreszeit hat dieses zum Schutz der Passanten unverzüglich zu erfolgen.