Verringerung der Anzahl der Altkleidercontainer

Der Antrag der Fraktion wurde nach der Stellungnahme der Verwaltung im Planungsausschuss zurückgezogen. Die Problematik soll im Lichte der Erkenntnis aus den Maßnahmen der Verwaltung und BonnOrange neu bewertet werden. (DS 1910301)

Von | 21. Januar 2019

Inhalt des Antrages:

  1. An einem Standort wird aus stadtgestalterischen Gründen nur je ein Altkleidercontainer zugelassen. In Gewerbegebieten und Gewerbemischgebieten kann von dieser Regel abgewichen werden.
  2. Betreibern von Altkleidercontainern wird der Vertrag zur Sondernutzung mit der Stadt Bonn gekündigt,
    – wenn wiederholt festgestellt wird, dass die Container trotz Füllung nicht geleert werden,
    – wenn stark verschmutzte, verbeulte oder teilweise verbrannte Container trotz Ermahnung nicht gereinigt oder ausgetauscht werden.
  3. Die jährliche Gebühr von derzeit 29 € je angefangenen m² wird verdoppelt.
  4. Die von der Stadt genehmigten Altkleidercontainer erhalten eine gut sichtbare Plakette. Nicht genehmigte Altkleidercontainer können dadurch schneller gemeldet werden. Nach einer Meldung muss die Entfernung des betreffenden Altkleidercontainers schnellstmöglich erfolgen.