Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Mobilitätsmaßnahmen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) – Inbenutzungnahme von 90 PkwStellplätzen im Parkhaus-Mitte auf dem UKB-Gelände Venusberg

Änderungsantrag für die BV Bonn und den Planungsausschuss (DS 1912686AA3)

Von | 1. Oktober 2019

Inhalt des Änderungsantrages: Der Beschlussvorschlag wird gemäß folgender Veränderungen bzw. Ergänzungen revidiert:

1. (Zusätzlich)
Für Pedelecs und Elektrofahrräder werden abschließbare Fahrradständer in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

2. (Änderungen des §3 (1) und (3))
Die Zeitabstände des Monitorings und der damit verbundenen Erfassung der Mobilitätskennwerte werden verkürzt. Das erste Monitoring wird 2021 und das zweite 2024 erfolgen.

3. (Zusätzlich)
Der Entwurf des Vertrages zwischen der Stadt Bonn und dem Universitätsklinikum, in dem Maßnahmen zur Verkehrsentlastung als Zielvereinbarung festgelegt werden, umfasst auch die gemeinsame Planung und Realisierung eines umfangreichen Radwegenetzes, durch das das UKB aus allen Richtungen mit dem (Elektro)-Fahrrad erreichbar sein wird.

4. (Ergänzung zu §3 (4))
Wenn das 2. Monitoring ergibt, dass sich trotz der Mobilitätsmaßnahmen das Gesamtdefizit nicht um 90 Pkw-Stellplätze verringert hat, entrichtet das UKB unverzüglich den dann in der Stadt gemäß Stellplatzablösesatzung geltenden Ablösebetrag je defizitärem Pkw-Stellplatz. Diese Beträge fließen in den Ausbau und in die Pflege des Radwegenetzes zum UKB.