Bonn–Berlin: Legal, illegal, ganz egal

Von | 3. Juli 2014

Vor nicht allzu langer Zeit musste der damalige Bundesinnenminister Friedrich sein Amt abgeben, weil er gegen wichtige Gesetze verstoßen hatte. Anders ist das bei dem derzeitigen Bundesinnenminister, der ebenfalls zur Bewahrung des Rechtsstaates verpflichtet ist. Er erklärt das Bonn-Berlin-Gesetz einfach zur Sollvorschrift.

Vor nicht allzu langer Zeit musste der damalige Bundesinnenminister Friedrich sein Amt als Minister abgeben, weil er gegen wichtige Gesetze unseres Rechtsstaats verstoßen hatte. Anders ist das bislang bei dem derzeitigen Bundesinnenminister de Maiziere, der ebenfalls zur Bewahrung des Rechtsstaates verpflichtet ist. Er erklärt das Bonn-Berlin-Gesetz einfach zur Sollvorschrift. Das Gesetz sieht vor, dass die Mehrheit der Arbeitsplätze der Bundesministerien in Bonn bleibt. Man könnte denken, dass es unter Umständen vertretbar ist, wenn bei einer wachsenden Zahl von Beamten in den Ministerien in Bonn nur noch 45 % und nicht mehr 51 % der Arbeitsplätze angesiedelt sind, aber auch das widerspricht dem Gesetz.

Selbst davon ist beim Innenminister nicht die Rede. Er schert sich um keinerlei Relation, nicht um Erklärungen oder Ausgleichsmaßnahmen. Es ist nicht bekannt, dass er vorab Gespräche führte oder Konsens suchte. Er marschiert stur am Gesetz vorbei. Im Verteidigungsministerium war de Maizière so wenig erfolgreich und hat so viele Probleme hinterlassen, dass die Bundeskanzlerin ihm das Ministerium nicht ein zweites Mal anvertraute. Er musste seinen Verteidigungsministersessel räumen. Gebessert hat der Mann sich nicht. Mit Schäuble an seiner Seite wird man von dieser Bundesregierung nur dann eine Korrektur ihres Bonn-Berlin-Kurses erhoffen dürfen, wenn die Wähler ihr einen geharnischten Denkzettel verpassen. Dazu ist bei der Kommunalwahl und bei der Europawahl Gelegenheit, „richtig“, also alternativ zu wählen.

HFR