AfB gegen zusätzliche Belastungen der Außengastronomie

Von | 5. Oktober 2015

Bonn mit seinen schönen Plätzen lebt, besonders im Sommer, von der Gastronomie im Freien. Ausgerechnet dieser Wirtschafts- und Lebensqualitätsfaktor wird nun durch höhere Gebühren für Außennutzungen belastet. Dies sieht die neue „Sondernutzungssatzung“ vor, die der Rat bei seiner letzten Sitzung gegen die Stimmen der Allianz für Bonn beschlossen hat. Demnach werden die Sondernutzungsgebühren in diesem Jahr zunächst pauschal um 20 Prozent und dann in den Jahren 2016 und 2017 nochmals um jeweils 10 Prozent erhöht. Die Stadt erhofft sich davon Mehreinnahmen, allein die zwanzigprozentige Erhöhung soll 180.000 Euro mehr in die Kasse bringen. Die Verwaltung argumentiert, dass die Gebühren seit 1993 nicht mehr angehoben worden seien, trotz der seitherigen allgemeinen Preissteigerung von 38%. Zukünftig (ab 2018) sollen die Gebühren ca. alle zwei Jahre „abhängig vom Verbraucherpreisindex“ angehoben werden.

Die Verwaltung argumentiert, dassin anderen Kommunen deutlich höhere Jahresnutzungsgebühren pro m² für Tische und Stühle in Fußgängerzonen gezahlt werden müssten. Nun ist die Außengastronomie aber – trotz Heizstrahlern – vor allem ein Sommergeschäft. Die IHK und der Steuerzahlerbund argumentieren deshalb mit Quadratmeterpreisen für den Zeitraum von Mai bis September, bei denen Bonn in NRW an der Spitze liege. Gegensätzliche Interessen, gegensätzliche Zahlen. Übertreibungen der Lobbys sind in der Kommunalpolitik ebenso typisch wie die Bagatellisierung von Missständen durch die Verwaltung. Maßgeblich für uns ist das Interesse der Bonner Bürger an einer lebendigen Außengastronomie.