Regierungspräsident soll Zulässigkeit des Ratsbeschlusses zum WCCB-Vergleich prüfen

Von | 14. Februar 2016

Pressemitteilung der Allianz für Bonn

Es geht uns in dieser Sache von enormer finanzieller Auswirkung darum, nichts unversucht zu lassen zum Wohle der Stadt Bonn.

Hauptkritikpunkt ist die mangelhafte Vorbereitung des Beschlusses durch die Verwaltung. Der Rat ist unzureichend und zum Teil unzutreffend informiert worden.

Man musste unmittelbar nach Eingang der Stellungnahme des juristischen Dienstes der EU-Kommission Anfang März damit rechnen, – eventuell – zu 100 % zu verlieren. Bis zur Ratssitzung hatte man neun Monate Zeit die Erfolgsaussichten eines – eventuellen – Instanzenzuges intensiv zu prüfen. Bei 70.000.000 Euro ist das mehr als zwingend. Über das Ergebnis der intensiven Prüfung hätte man dann den Rat rechtzeitig detailliert informieren müssen.

Gegenüber dem Rat wurde der unzutreffende Eindruck vermittelt, gegen die Stellungnahme der EU-Kommission könne man nichts ausrich[-]ten, da die EU-Kommission diejenige Stelle sei, die in Beihilfefragen entscheide. Dieser Punkt wurde wiederholt betont.

Die gegenüber dem Rat ausgesprochene Empfehlung, den Vergleich anzunehmen, erfolgte mindestens fahrlässig. Sollten Vertuschungsabsichten maßgebend gewesen sein, läge auch eine vorsätzliche Täuschung des Rates vor.

Es liegt keine förmliche Entscheidung der EU-Kommission vor, sondern lediglich eine Stellungnahme des juristischen Dienstes bei der EU-Kommission. Der für die Stadt tätige Rechtsanwalt hält diese für unzutreffend. Auch wir halten sie für dünn begründet und nicht nachvollziehbar. Es erscheint daher nicht von vorneherein aussichtslos, sich gegen diesen Punkt bei Bedarf – noch hat ja das Landgericht nicht entschieden – durch die Instanzen zur Wehr zu setzen.

Wenn man etwas für falsch hält und Verfahrenschancen hat, dann nutzt man normalerweise seine Chancen.

Die Lastenverteilung zwischen Stadt und Sparkasse ist nicht fair, wenn die Stadt fast alle Kosten, nämlich 85 % tragen soll. Möglicherweise müsste man am Ende des Instanzenzuges nichts oder viel weniger zahlen. Prozentual hat man nicht mehr viel zu verlieren.

Der Kredit über 70.000.000 Euro soll über 40 Jahre getilgt werden, so dass noch unsere Enkel die Kosten zu tragen haben werden.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man auch zum Abschluss des WCCB-Skandals Zeuge eines erneuten Skandals geworden ist.

Wenn die Bezirksregierung den Ratsbeschluss zur Annahme des Vergleiches nicht beanstandet, ist die Sache erledigt. Die Ratsmehrheit wird aus politischen Gründen kein Interesse an einer weiteren Aufarbeitung haben.