„Kein Schotter in Vorgärten“

Von | 25. April 2018

Immer häufiger lässt sich beim Spaziergang beobachten, dass in manchen Vorgärten nicht mehr Rasenflächen, Büsche, Blumen und Bäume den Betrachter erfreuen, sondern dass ein grauer, naturferner Schotterbelag anstelle des Grüns nahtlos an das Grau der Bürgersteige und Straßen anknüpft. Abgesehen davon, dass diese neuartige Gartengestaltung die meisten Menschen optisch stört, bietet sie für Insekten und Vögel keinen Lebensraum und lässt darüber hinaus die sommerlichen Temperaturen in den Straßen zusätzlich ansteigen.

Als Antwort auf einen Antrag der Allianz für Bonn, in dem die Möglichkeit eines Verbotes des Schotterbelages thematisiert wurde, erhielten die Mitglieder des Umweltausschusses die Auskunft von der Verwaltung, dass es  bereits eine Verordnung (§9 Abs.1 Landesbauverordnung) des Landes NRW gibt, die die Begrünung der Gärten vorschreibt. Mit anderen Worten, die Aufbringung des Schotterbelages ist illegal!

Allerdings was nützt eine Verordnung, wenn sie nicht bekannt gemacht wird und ihre Durchsetzung behördlicherseits auch nicht verfolgt wird?

Deswegen hat die Allianz für Bonn als Reaktion auf die Stellungnahme der Verwaltung einen Änderungsantrag gestellt (DS 1810463AA3), in dem gefordert wird, dass Hauseigentümer und Gartenbaubetriebe über diese Verordnung zukünftig in Kenntnis gesetzt werden und ihre Einhaltung überprüft wird.

In der Diskussion im Umweltausschuss am 24.04.18 unterstützten Mitglieder aus allen Fraktionen – bis auf CDU und FDP – das Anliegen der Allianz für Bonn, Schotter in Gärten nicht mehr zuzulassen.

Leider kam der Änderungsantrag der Allianz für Bonn erst gar nicht zur Abstimmung, weil der Vorsitzende des Ausschusses (CDU) zunächst über die Stellungnahme der Verwaltung (DS 1810463ST2) abstimmen ließ. In dieser Stellungnahme wird zwar auf die Landesverordnung, die die Begrünung der Gärten vorschreibt, hingewiesen, gleichwohl wird eingestanden, dass die Einhaltung der Verordnung nicht zum Prüfumfang der Stadt gehöre. Die Mehrheit stimmte dafür, dass der ursprüngliche Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet wird.

Fazit ist, dass nun alles beim Alten bleibt. Es gibt zwar eine Verordnung, jedoch nur auf dem Papier; um ihre Einhaltung wird sich – wie bisher – keiner kümmern.

Elisabeth Struwe
Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz