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Über folgende Themen informiert Sie der aktuelle Newsletter der Ratsfraktion „Allianz für Bonn“:

Neues aus der Ratssitzung vom 07.11.2019

Stadtdirektor tritt nicht wegen Beethovenhalle zurück

Wegen der drastischen Kostenüberschreitungen und Nicht-Einhaltung des Zeitplanes bei der Sanierung und Modernisierung der Beethovenhalle hat die Allianz für Bonn im Rat den Antrag gestellt, der Oberbürgermeister möge den Stadtdirektor von der Projektleitung entbinden und der Stadtdirektor möge sein Amt als Dezernent zur Verfügung stellen. Dies wurde in der Ratssitzung am 7. November diskutiert. Zwei Wochen vorher hatte der Bund der Steuerzahler die Beethovenhalle und die Viktoriabrücke als Beispiele für Missmanagement in Bonn angeprangert und ebenfalls die Frage aufgeworfen “bei Mehrkosten von 100 Millionen € (+150 %) sollte man endlich an personelle Konsequenzen denken.”
Fraktionssprecher Hans Friedrich Rosendahl führte zu dem Antrag aus: Die Allianz für Bonn wolle im Rat nicht zu denjenigen gehören, die alles abnicken und durchwinken, sondern stelle sich quer und fordere in solchem Fall harte Konsequenzen. Der Oberbürgermeister mache sich mit verantwortlich, wenn er bei fortgesetzten Überschreitungen der Kosten nicht eingreife. Die Ratsmehrheit sei mitverantwortlich, wenn sie Verwaltungsangaben bei Baugroßprojekten in naiver Weise glaube. Der Stadtdirektor habe mehrfach ungenügend informiert und solle seiner Ankündigung im GA-Interview am 12.12.2017, er sei verantwortlich und es kostete seinen Kopf, wenn es schieflaufe, entsprechend seinen Rücktritt anbieten.
Da die Redezeit von 6 Minuten für einen solch gewichtigen Antrag reichlich kurz war, hatte der Bürger Bund Bonn der Allianz für Bonn freundlicherweise angeboten, an seiner Redezeit zu partizipieren, was der OB ablehnte. Daraufhin beantragte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dr. Faber, die Redezeit der Allianz für Bonn zu verlängern und die gesamte Opposition stimmte dem zu, was wir so noch nie erlebt hatten. Die Koalition aber lehnte ab, gleichwohl verteidigte niemand den Stadtdirektor. Der OB wies vielmehr darauf hin, dass schon sein Vorgänger Nimptsch den Stadtdirektor mit der Projektleitung beauftragt hatte und dass er selbst den Antrag der Allianz für Bonn ablehne und ihm nicht nachkommen wolle. Diese Verfahrensweisen werfen auch ein Licht auf die politische Kultur im Bonner Stadtrat.


Stadt erstattet Aufwendungen der Stadtwerke für das „Wasserland-Bad“, Fraktion stimmte gegen die Kostenübernahme mit Beitrag von Dr. Wilfried Bachem

Über rund 5,6 Mio. € (brutto) Aufwendungserstattung für Projektarbeit der Stadtwerke für das „Wasserland-Bad“ hatte der Rat zu entscheiden. Grundlage für die Erstattung war eine Vereinbarung aus dem April 2017, mit der sich die Stadt verpflichtete, die Aufwendungen, die den Stadtwerken für das geplante Bad entstehen, auch dann zu übernehmen, wenn das Bad nicht realisiert werden würde. In dem Betrag waren allerdings auch 85.000 € an Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt enthalten.
Die Fraktion beteiligte sich nicht an der politischen Aufarbeitung des „Spaßbades“, das sie von Anfang an abgelehnt hatte. Streitig konnten nur die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit sein. Maßgebend dafür war die vorliegende gültige Kostenübernahmevereinbarung. Darunter fallen wohl, gerade unter Einbeziehung unterschiedlicher Nutzerinteressen, auch Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.
Allerdings unseres Erachtens, und diesen Einwand brachten wir vor, allenfalls bis zur Erledigung des Auftrages, also bis zur Vorlage des entscheidungsreifen Planungskonzepts. Die danach angefallenen Kosten, z.B. für die Werbung des Oberbürgermeisters als Aufsichtsratsvorsitzender der SWB auf Plakaten an Bushaltestellen während des laufenden Bürgerentscheids, sind unseres Erachtens nicht mehr von dem Kostenübernahmevertrag gedeckt. Vertreter der Stadt verwiesen auf die sorgfältigen Prüfungen unter anderem durch das Rechnungsprüfungsamt. Wir schlossen uns dem nicht an und stimmten insgesamt gegen die Kostenübernahme.


Bonner Friedhöfe sollen ökologisch aufgewertet werden
Antrag von Elisabeth Struwe und der Fraktion Allianz für Bonn für den Planungsausschuss am 27.11.2019, die BVBO am 03.12.2019, die BVBE am 11.12.2019 und den Rat am 12.12.2019 (DS 190614)

Um die klimatische und ökologische Situation in Bonn zu verbessern, wird ein Konzept zur ökologischen Aufwertung der Bonner Friedhöfe entwickelt und in möglichst kurzer Zeit umgesetzt.
Alle Friedhöfe der Stadt Bonn werden auch mit den nicht mehr genutzten Bereichen unter einen Bestandschutz gestellt.
Hecken, Büsche und Bäume zwischen den Gräberreihen bleiben erhalten bzw. werden angepflanzt. Kahlschläge wie auf dem Buschdorfer Friedhof im Frühjahr 2019 unterbleiben. („Kritik an kahlen Friedhöfen“, Generalanzeiger 9. Mai 2019, Abb. 1)
Baum- und Gehölzinseln mit einheimischen, nicht veredelten Arten werden auf den nicht mehr durch Gräber belegten Freiflächen (s. Abbildungen unten) angepflanzt, oder man überlässt einzelne Bereiche einer Eigenentwicklung durch natürliche Aussaat.
Eine „Verwilderung“ der Gehölzinseln wird zugelassen, d.h. eine Pflege unterbleibt, so dass Dickichte, die z.B. für Vögel, Kleinsäuger und Insekten wichtig sind, entstehen können.
Um Baum- und Gehölzinseln herum sollten Blühwiesen (wie z.B. auf dem Südfriedhof) entstehen.

In der Stellungnahme der Stadt wird vorgeschlagen, den Antrag analog zum Bürgerantrag (DS-Nr. 1910582) als Ergänzung zum Änderungsantrag für das Friedhofskonzept (DS-Nr. 1713349AA7) im Zuge des derzeit in Überarbeitung befindlichen Friedhofskonzeptes zu berücksichtigen und im Gesamtzusammenhang mit der Friedhofsentwicklung zu bewerten.



Was müssen Bonner bei Kanalbauarbeiten zahlen?
Große Anfrage von Dr. Hans-Ulrich Lang und der Fraktion Allianz für Bonn für den Hauptausschuss am 05.12.2019, den Finanzausschuss am 10.12.2019 und den Rat am 12.12.2019 (DS 190615)

In den letzten Wochen wurden Kanalbauarbeiten in der Bonner Nordstraße durchgeführt und abgeschlossen. Bei einem Gespräch mit dem Bauordnungsamt wurden die Kosten für einen Abschnitt von 12 Häusern mit 170.000 € beziffert, wovon die Hauseigentümer bei einer Belastung von 50 % 85.000 € bezahlen müssen. Es sei derzeit nicht möglich, genaue Beträge mitzuteilen, es würden aber pro Haus 1.000 € auf die Eigentümer zukommen. Die Bescheide würden aber erst in ca. drei Jahren verschickt.
  1. Weshalb können die betroffenen Bürger nicht zeitnah die Kosten, die auf sie entfallen, in etwa von der Stadtverwaltung mitgeteilt bekommen?
  2. Weshalb kann die Stadtverwaltung die Bescheide erst in etwa drei Jahren verschicken, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept (HSK) befindet?
Es irritiert die Bürger, wenn sie über Belastungsmaßnahmen nicht umgehend von der Stadt Bonn informiert werden. Es handelt sich nicht um kleine Beträge. Rechnerisch entstehen schon im Mittel Beträge von 7.000 € bis 8.000 € an Belastung. Die Bürger müssen sich darauf einstellen können und die Finanzierung sicherstellen können.
Jedes Unternehmen versendet seine Rechnungen kurz nachdem die Leistungen erbracht wurden.
Es irritiert, dass bei einer derart desolaten Haushaltslage die Stadt Bonn die Kosten nicht realisiert.



Grünphasen von Fußgängerampeln sollen angepasst werden

Für die Allianz für Bonn stellte Hans Friedrich Rosendahl einen Änderungsantrag zu dem Antrag des BBB (DS1911957), mit dem überprüft wird, ob die Grünphasen von Fußgängerampeln ausreichend lang sind, um den Fußgängern ein sicheres Überqueren der Straßen zu ermöglichen.

Der Änderungsantrag der Fraktion lautete:
Der vorliegende Antrag wird ergänzt um einen 4. Punkt: Ampeln mit sehr langer Grünphase werden daraufhin überprüft, ob dadurch Abbiegeverkehr derartig erschwert wird, dass sich hinter abbiegewilligen, wartenden Fahrzeugen Staus bilden. Die Verwaltung informiert, wo sich derartige Staus verringern oder vermeiden ließen, wenn die Grünphase für Fußgänger verkürzt würde, ohne dass den Fußgängern ungenügend Zeit zur Überquerung der Straße zur Verfügung stünde.

Der Antrag wurde einschließlich des Änderungsantrages der Fraktion vom Hauptausschuss angenommen.

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