Hotel statt Musik-Campus neben Beethovenhalle

Von | 6. April 2017

Die Chance für einen wie von der Allianz für Bonn geforderten Musik-Campus, die FDP sprach sogar von Musikhochschule, am Erzbergerufer mit Anschluss an die Beethovenhalle wird vertan. Das Filetgrundstück soll zu Geld gemacht und dort ein weiteres Hotel entstehen – das setzte die Koalition von CDU, FDP und Grünen im Rat durch.

Das unmittelbar südlich an die Beethovenhalle angrenzende Grundstück ist mit einem Studentenwohnheim bebaut, das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, wozu es ja durchaus noch weiter genutzt werden könnte.

Die Allianz für Bonn hatte in einem Änderungsantrag (DS 1710102AA7) gefordert, dass das Grundstück in städtischem Besitz verbleibt und für eine Arrondierung und den Ausbau des Bereichs Beethovenhalle/Campus der Musik sowie ggf. für eine weitere Nutzung im Bereich der Kultur vorgehalten wird. Für die Fraktion nahm der StV Dr. Wilfried Bachem zur Sache Stellung: Das Grundstück sei ideal für den angedachten Campus der Musik geeignet und fordere geradezu eine Bebauung mit einer attraktiven Architektur, wie auch die bekannten Entwürfe international renommierter Architekten zum vormals an dieser Stelle geplanten Festspielhaus bewiesen. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass sowohl nach Erkenntnissen der DEHOGA wie auch durch eigene Recherchen ein Bedarf an entsprechender Erweiterung der Hotelkapazität nicht auf der Hand liege; schließlich verfüge Bonn allein im Bereich der Hotels mit mehr als 100 Zimmern bereits über eine Kapazität von über 2.200 Zimmern. Weitere Hotels seien im Bau oder in Planung. Überdies würde das geplante Hotel vor allem zu Lasten der mittelständigen Hotelbetriebe in Bonn gehen.

Die Argumentation der Fraktion fand auch bei den anderen Fraktionen Gehör, selbst im Änderungsantrag der Koalition konnte man die Einbeziehung einer möglichen kulturellen Nutzung des Bauvorhabens und Hinweis auf anspruchsvolle Architektur lesen. Und wie die Allianz wollen auch die Grünen das Grundstück nach Möglichkeit nur in Erbbaupacht vergeben, damit die Stadt später wieder einen Zugriff erhält.