Stellplatzablösungen sollen bei Nachverdichtungsmaßnahmen entfallen

Von | 9. März 2020

Damit in zentralen Lagen der Stadt zusätzliche Wohnungen z.B. durch Dachausbauten, etc. geschaffen werden können, sollten diese Maßnahmen von zusätzlichen Kosten, wie z.B. Ablösegebühren für weitere Stellplätze entlastet werden. Einen entsprechenden Antrag stellte die Allianz für Bonn für den Planungsausschuss am 22.04.2020 und den Rat am 07.05.2020 (DS 200486):
Die Verwaltung möge noch bis zum Sommer dieses Jahres eine Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat vorlegen, nach der die Stadt auf die Einforderung von Stellplatzablösebeträgen im Fall von Verdichtungsmaßnahmen im Wohnungsbestand in zentralen, dicht bebauten Lagen wie Nord-, West und Südstadt verzichten kann, wenn dort tatsächlich die Schaffung von Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar nicht möglich ist.