Prozesskosten WCCB-Beklagte

Von | 16. Juni 2015

Über die Prozesskostenübernahme der Anwaltskosten in Höhe von 842.225 Euro der ehemaligen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler wurde in der nichtöffentlichen Sitzung kontrovers diskutiert (der GA berichtet in seiner Ausgabe vom 19.6.). Die AfD-Fraktion hält eine Beteiligung der Beklagten an den Anwaltskosten für geboten. Sie stimmte deshalb dem Antrag der FDP zu, der von Hübner und Zwiebler forderte, zumindest zehn Prozent der Kosten selbst zu tragen. Die Ratsmehrheit folgte schließlich dem Vorschlag der Verwaltung, demzufolge die Anwaltskosten der WCCB-Beklagten Hübner und Zwiebler der Steuerzahler tragen muss.

SF