Generalintendantenvertrag

Von | 28. Juni 2016

Bereits im Vorfeld der Ratssitzung vom 30.06.2016 wurde die Verlängerung des Intendantenvertrages intensiv öffentlich diskutiert. Etliche Änderungsanträge der Ratsfraktionen, darunter auch der Antrag der Allianz für Bonn auf Vertagung bis nach Abschluss der Haushaltsberatungen (s.u.), sowie die Ankündigung eines entsprechenden Bürgerbegehrens seitens des Stadtsportbundes Bonn hatten für Zündstoff gesorgt.

Bereits im Vorfeld der Ratssitzung vom 30.06.2016 wurde die Verlängerung des Intendantenvertrages intensiv öffentlich diskutiert. Etliche Änderungsanträge der Ratsfraktionen, darunter auch der Antrag der Allianz für Bonn auf Vertagung bis nach Abschluss der Haushaltsberatungen (s.u.), sowie die Ankündigung eines entsprechenden Bürgerbegehrens seitens des Stadtsportbundes Bonn hatten für Zündstoff gesorgt.

In der Ratssitzung äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Hans Friedrich Rosendahl dazu:

Die Änderungsanträge der Allianz für Bonn und anderer Parteien wurden abgelehnt. Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition gegen einige Stimmen von SPD-Ratsmitgliedern, gegen Bürgerbund Bonn und Allianz für Bonn und bei zwei Stimmenthaltungen aus der SPD wurde Dr. Bernhard Helmich für die Zeit vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2023 zum Generalintendanten für das Theater Bonn bestellt, sein bisheriger Vertrag also entsprechen verlängert.

Bereits am nächsten Morgen wurde der Vertrag von OB Ashok Sridharan und Dr. Bernhard Helmich unterzeichnet.

Nachstehend der Änderungsantrag der Allianz für Bonn:

Inhalt des Änderungsantrages an den Rat, Kulturausschuss und Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

1. Die Beschlussvorlage Drucksache Nummer 1611910 (Generalintendanz für das Theater Bonn ab der Spielzeit 2018/19; hier: Eckpunkte für einen ergänzenden Generalsintendantenvertrag für die Zeit vom 1.8.2018 bis 31. Juli den 2023) wird vertagt.
2. Die Verwaltung gibt dem Generalintendanten auf, anhand von Fakten gestützten Berechnungen nachvollziehbar darzulegen, wie sich die Betriebskosten durch die Beibehaltung der Kammerspiele Bad Godesberg als Spielstätte und Aufgabe der Halle Beuel im Vergleich zum Vorzustand darstellen.
3. Die Verwaltung gibt dem Generalintendanten auf, detailliert darzulegen, ob und inwieweit eine Umstellung des Schauspielbetriebs auf Serien-Aufführungen in Anlehnung an das Stagione-System, aber unter Beibehaltung eines eigenen Ensembles, zu betrieblichen Kosteneinsparungen führen würde.
4. Der Beschluss des Rats vom 25.2.2016 (DS-Nummer: 1513881NV7) in der vorliegenden Fassung wird nicht Gegenstand des Vertrages. Der Inhalt des Beschlusses wird für den Vertrag rechtlich eindeutig neu formuliert.
5. Der jährliche Zuschuss an das Theater ist gemäß dem Schreiben der Bezirksregierung vom 24.6.2016 (Aktenzeichen 31.1.2.11-BN 2015/2016; Kultur) im neuen Intendantenvertrag unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
6. 10 % des im neuen Intendantenvertrag bezifferten Zuschusses der Stadt sind unter den Vorbehalt zu stellen, dass bis zum Ende der Spielzeit 2017/18 eine eindeutige Qualitätssteigerung des Schauspiels erfolgt.

Begründung:

Zu 1.-5.) Bevor der Generalintendantenvertrag fixiert werden kann, ist es im Hinblick auf den Theaterzuschuss (Betriebsmittel) der Stadt zunächst erforderlich, dass das Theater Bonn beziffert, wie sich die Aufgabe der Halle Beuel und die Beibehaltung der Kammerspiele Bad Godesberg als Spielstätte in den Betriebskosten auswirken. Bevor ein externer Gutachter eingeschaltet wird, um Rationalisierungsmaßnahmen zu prüfen, dürfte es dem Theater selbst zukommen, eine derartige Prüfung vorzunehmen. Demgemäß sollte das Theater sich mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht eine Umstellung des Schauspiels auf ein System der Serienaufführungen zu erheblichen Einsparungen führen würde. Wenn die Hinfälligkeit der ursprünglich vorgesehenen Einsparungen in den Betriebskosten damit begründet wird, dass weiterhin die Requisiten für das Schauspiel auf dem Grundstück der Halle Beuel gelagert werden, liegen Kosteneinsparungen bei einem System der Serienaufführungen auf der Hand. Es entfallen Kosten für die jeweiligen Transporte und Auf- und Abbau der Dekorationen. Die letzten vier Wochen der laufenden Spielzeit weisen für die Kammerspiele 16 Aufführungswechsel auf, alle verbunden mit Transporten und Auf-und Abbauten.

Aus Äußerungen des Generalintendanten ist bekannt, dass er den Ratsbeschluss vom 25.2.2016 dahingehend ausgelegt, dass ihm der bisher gewährte Zuschuss in ungeschmälerter Höhe auch für die folgenden Jahre garantiert wird. Dabei wird von ihm geflissentlich übersehen, dass es in der entsprechenden Ziffer 4 nach „Doppelhaushaltes 2015/16“ heißt: „einschließlich Finanzplanung und des HSK“. Eine Klarstellung ist zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen aus den dargelegten Gründen unerlässlich, womit eine Übernahme des ursprünglichen Beschlusstextes in den Vertrag ausgeschlossen ist.

Ausführungen zum Finanzierungsvorbehalt erübrigen sich angesichts des Schreibens der Bezirksregierung. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Stadtsportbund ein Bürgerbegehren gegen den Generalintendantenvertrag angekündigt hat. Ein solches Bürgerbegehren als unzulässig abzutun, erscheint juristisch gewagt und politisch unklug. Im Falle seiner Zulässigkeit ist ein Erfolg des Bürgerbegehrens nicht unwahrscheinlich, zumindest möglich. Dieser Sachlage sollte der Rat im Blick auf den Abschluss des Generalintendantenvertrags Rechnung tragen.

Zu 6.) Der Intendant hat mit Ablauf dieser Spielzeit drei Jahre Zeit gehabt, durch personelle Maßnahmen die Leistungen des Schauspiels qualitativ zu verbessern. Die bisher gezeigten Leistungen rechtfertigen eine Beibehaltung des Zuschusses in der bisherigen Höhe nicht. Es ist an der Zeit, Änderungen in der Leitung des Schauspiels vorzunehmen.