Maßnahmen gegen das Tierfüttern in der Rheinaue

Antrag für die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016 (DS 1612926)

Von | 28. September 2016

Inhalt des Antrages an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016

Die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen veranlassen, die das Füttern der Vögel (Enten, Gänse und Schwäne) in der Rheinaue verhindern. Hierzu sollten Informationstafeln aufgestellt werden, die die Besucher bitten, die Tiere nicht zu füttern. Der Grund dafür sollte verständlich erklärt und durch Bilder veranschaulicht werden.

Inhalt des Antrages an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016

Die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen veranlassen, die das Füttern der Vögel (Enten, Gänse und Schwäne) in der Rheinaue verhindern. Hierzu sollten Informationstafeln aufgestellt werden, die die Besucher bitten, die Tiere nicht zu füttern. Der Grund dafür sollte verständlich erklärt und durch Bilder veranschaulicht werden.

Begründung

Die Verschlammung der Rheinauenseen stört die Erholungssuchenden in der Rheinaue außerordentlich und ist ein Problem, das die Politiker immer wieder beschäftigt. Darüber hinaus zeigen die Verschlammung und die Faulgasbildung, dass das ökologische Gleichgewicht der Seen massiv gestört ist.

Für diesen Umstand gibt es mehrere Ursachen, z.B. die zu geringe Tiefe der Seen und der fehlende Wasseraustausch. Als eine Ursache von erheblicher Bedeutung kommt das Füttern der dort lebenden Tiere hinzu. So ist zu beobachten, dass Besucher der Rheinaue große Mengen von Brot an die dort lebenden Vögel verfüttern und oft zusätzlich die Reste der Brotbeutel in die Seen ausschütten.

In der Regel sind den Menschen die Zusammenhänge zwischen der auch für sie unangenehmen und übelriechenden Schlammbildung und der Fütterung nicht bekannt.

Neben der Aufforderung, die Tiere nicht zu füttern, sollte daher auf die Zusammenhänge in Wort und Bild hingewiesen werden.

Wenn sich nach einem Jahr nach der Aufstellung der Hinweisschilder zeigen sollte, dass die Besucher sich an die Aufforderung nicht halten, sollte ein Verbot in Erwägung gezogen werden.