Fassadengestaltung

Anträge der Bez. Elisabeth Struwe und der Allianz für Bonn für den Planungsausschuss, Sitzung am 23.11.2016 und an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016 (DS 1613217 + DS 1613276)

Von | 26. Oktober 2016

Inhalt der Anträge an den Planungsausschuss, Sitzung am 23.11.2016 und an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016

1. Die Verwaltung wird gebeten den Planungsausschuss in Zukunft frühzeitig und detailliert darüber zu informieren, wie die Fassadengestaltung von Großprojekten bezüglich Material und Farbgebung geplant ist.

2. Für die im Folgenden genannten Projekte soll dies im Nachhinein geschehen:

Anträge an den Planungsausschuss, Sitzung am 23.11.2016 und an die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 29.11.2016

  1. Die Verwaltung wird gebeten den Planungsausschuss in Zukunft frühzeitig und detailliert darüber zu informieren, wie die Fassadengestaltung von Großprojekten bezüglich Material und Farbgebung geplant ist.
  2. Für die im Folgenden genannten Projekte soll dies im Nachhinein geschehen:
  • Bauvorhaben Nordfeld gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof (Düsseldorfer Developer) (in einer Visualisierung ist die Farbgebung creme-gelb. Es sollte geklärt werden, ob diese Visualisierung die verbindliche Fassadengestaltung wiedergibt.)
  • Bauvorhaben Cassiusbastei (Ten Brinke)
  • Neubau Petruskrankenhaus
  • Neubau Studentenheim hinter dem Bonner Hauptbahnhof zur Quantiusstraße
  • Gebäude, die das Bonn Center an der Reuterbrücke ersetzen werden
  • Gesamtschule Bonns Fünfte (SGB)
  • Erweiterungsbau Jahnschule (SGB)
  • Hotel am Bertha-von-Suttner-Platz

Begründung

Mehrere Projekte der Vergangenheit sind den Bürgern durch vorherrschend graue bzw. dunkle Fassaden unangenehm aufgefallen. Eindeutige Ablehnung erfährt z.B. die Fassade des Bürokomplexes am Konrad-Adenauer-Platz in Beuel, aber auch die graue Marie-Kahle-Schule und die ebenfalls graue Kindertagesstätte an der Erich-Hoffmann-Straße.

Die Außenfassaden der Gebäude bilden gleichzeitig die Innenseiten des öffentlichen Raumes. Es ist daher von großer Bedeutung, rechtzeitig über die Fassadengestaltung informiert zu werden und eventuell auf Änderungen hinzuwirken. Es gibt in Bonn zwar keine Fassadensatzung, aber es gibt Einflussmöglichkeit, wie z.B. die Änderung der Fassade des „Hauses der Bildung“ beweist, die nach allgemeinem öffentlichen Protest schließlich abgewandelt wurde und auf diese Weise eine freundlichere Ausstrahlung erhielt.

Insbesondere werden die drei Gebäude vor dem Bahnhof unter dem verbindenden Namen „Urban Soul“ von der kritischen Aufmerksamkeit der Bürger begleitet. Aufgrund von Bürgerprotesten ist bereits von der ursprünglich vorgesehenen Metallfassade Abstand genommen worden, und statt des Metalls soll Klinker „analog zum Bahnhofsgebäude“ für die Fassade verwandt werden.

Für die Bürgerschaft, als auch für ihre Vertreter in den politischen Gremien ist es daher von grundsätzlicher Bedeutung, rechtzeitig über die Fassadengestaltung informiert zu werden, um eventuell auf Änderungen hinwirken zu können.

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag an den Planungsausschuss:

Zu 1:

Grundsätzlich besteht Baufreiheit innerhalb von durch Satzungen wie Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen, von denkmalrechtlichen Festsetzungen oder auch dem Gebot des Einfügens in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB geregelten Rahmengebungen. Innerhalb dieser Orientierungsmaße und Vorschriften ist die Fassadenausführung nur in Ausnahmefällen spezifischen Gestaltungsnormen unterworfen.
Insofern sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Fassadengestaltungen explizit zum Gegenstand politischer Beratungen im Planungsausschuss zu machen.
Gebäude, die in der Bauhoheit der Stadt selbst liegen, werden bereits im Betriebsausschuss SGB im Rahmen der Herbeiführung der Beschlussfassung über die Ausführung einer Baumaßnahme behandelt, wobei auch die Fassadengestaltung detailliert beschrieben wird. Die entsprechende Beschlussvorlage ist jeweils im Bonner Rats- und Informationssystem BoRIS öffentlich abrufbar.

Zu 2:

Oben genannte Ausführungen gelten auch für die unter 2 genannten Projekte.
Bei Annahme des Antrags und Beschlussfassung durch den Hauptausschuss wird die Verwaltung prüfen, ob die Fassadengestaltung innerhalb einer etablierten Gremienbefassung erfolgt oder ob die gewünschten Pläne anderenfalls im Planungsausschuss zur Information präsentiert werden können.

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag an die Bezirksvertetung Bonn:

Zu 1:

Grundsätzlich besteht Baufreiheit innerhalb von durch Satzungen wie Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen, von denkmalrechtlichen Festsetzungen oder auch dem Gebot des Einfügens in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB geregelten Rahmengebungen. Innerhalb dieser Orientierungsmaße und Vorschriften ist die Fassadenausführung nur in Ausnahmefällen spezifischen Gestaltungsnormen unterworfen.
Insofern sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Fassadengestaltungen explizit zum Gegenstand politischer Beratungen im Planungsausschuss zu machen.
Gebäude, die in der Bauhoheit der Stadt selbst liegen, werden bereits im Betriebsausschuss SGB im Rahmen der Herbeiführung der Beschlussfassung über die Ausführung einer Baumaßnahme behandelt, wobei auch die Fassadengestaltung detailliert beschrieben wird. Die entsprechende Beschlussvorlage ist jeweils im Bonner Rats- und Informationssystem BoRIS öffentlich abrufbar.

Zu 2:

Oben genannte Ausführungen gelten auch für die unter 2 genannten Projekte.
Bei Annahme des Antrags und Beschlussfassung durch den Hauptausschuss wird die Verwaltung prüfen, ob die Fassadengestaltung innerhalb einer etablierten Gremienbefassung erfolgt oder ob die gewünschten Pläne anderenfalls im Planungsausschuss zur Information präsentiert werden können.