Integrationskonzept der Stadt Bonn

Änderungsantrag der Allianz für Bonn und der BBB-Fraktion für den Rat, Sitzung am 03.05.2018 (DS 1713103AA6)

Von | 5. März 2018

Der Rat möge Folgendes beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein neues handlungsorientiertes Integrationskonzept in kompakter als auch übersichtlicher Form durch die städtische Integrationsstelle ausarbeiten zu lassen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept soll – statt hinlänglich bekannter Aspekte – vor allem Erkenntnisse liefern und evaluierbare Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen beinhalten, die sich unmittelbar auf die Stadt Bonn beziehen und von dieser organisatorisch und finanziell zu bewältigen sind. Zu erfüllende Verknüpfungen von Aufgaben des Bundes und des Landes sind dabei nur insoweit von gesteigerter Bedeutung, wie sie die Stadt belasten.

Begründung

Der hier vorgelegte Entwurf für ein Integrationskonzept ist eine umfängliche Ausarbeitung zum Thema Integration und möglicher Handlungsfelder. Für unsere kommunalen Aktivitäten kommt es jedoch nicht darauf an, eine grundsätzliche Ausarbeitung anzufertigen, die einem ausgewogen wissenschaftlichen Anspruch auch kaum gerecht werden könnte und in der vorgelegten Form u.E. auch nicht wird. Was Integration grundsätzlich bedeutet, muss in einem Konzept für Bonn nicht dargestellt werden, sondern ist an anderen wissenschaftlichen und politischen Stellen bereits umfänglich geschehen.

Der vom Oberbürgermeister mit DS 1713103 vorgelegte Entwurf enthält eine umfangreiche Zusammenstellung von Wünschen. Sie beziehen sich nicht nur auf Aktivitäten der Stadt Bonn, sondern erklärtermaßen auch auf viele Aktivitäten und Maßnahmen, die andere vornehmen sollten. Man hat deutlich den Eindruck, dass hier alle Interessenten alles von ihnen für wünschbar Gehaltene zusammengetragen haben. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass davon nur einiges abgearbeitet werden kann.

Die für ein kommunales Konzept entscheidende Auswahl mit Konzentration auf dringliche sowie prioritär zu ergreifende Maßnahmen wird nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße getroffen. Es wird kaum möglich sei, nach einiger Zeit zu überprüfen, ob die angestrebten Ziele des Konzeptes durch die vorgenommenen Maßnahmen erfüllt wurden.

Das vorgelegte Integrationskonzept sollte daher konzentriert auf die Aufgaben, die von der Stadt Bonn in den nächsten Jahren mit Priorität aufzugreifen sind und deren Erfolg anschließend überprüfbar sein sollte, neu gefasst werden.