Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)

Änderungsantrag für den Umweltausschuss und den Rat (DS 201373-1 AA)

Von | 30. Juni 2020
  1. Zum Erreichen des vorgegebenen Ziels der Klimaneutralität für die kommunalen Einrichtungen bis 2035 wird ein externes Büro zur Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen nicht beauftragt, sondern die bereits vorhandene städtische Bilanz der CO2-Emission wird als Basis für konkrete Maßnahmen eingesetzt.
  2. Die eingesparten Mittel für eine externe Beauftragung in Höhe von 120.000 € werden für Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften verwandt.