Videoüberwachung und Sicherheitskonzepte in Bonn

Von | 11. Mai 2016

Große Anfrage an den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

Wo gibt es aktuell polizeiliche Videoüberwachung? Gibt es Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung, um die Sicherheitslage in Bonn zu überwachen? Falls ja, welchen Konzepten folgen diese Pläne? Falls es sie nicht gibt: Setzt sich die Stadt für die Erarbeitung solcher Konzepte gegenüber der Polizeipräsidentin ein? Werden andere städtische oder private (DB, SWB) Videoüberwachungen einbezogen?

Begründung

In Köln hat Polizeipräsident Jürgen Mathies am 25. April den Planungsstand zur Videobeobachtung in der Kölner Innenstadt vorgestellt und die Vertreter der Fraktionen im Polizeibeirat und der Bezirksvertretung Innenstadt über die Pläne informiert. Nach Angaben von Mathies berücksichtigt die Standortauswahl die Kriminalitätssatzentwicklung der letzten Jahre ebenso wie Belange des Datenschutzes und des Arbeitsschutzes (GA vom 26. April). Es ist evident, dass eine bessere Kriminalprävention nicht nur in Köln, sondern auch in Bonn erforderlich ist.

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.16 (Drucksachen-Nr.1611508ST2)

Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Videoüberwachung von einzelnen öffentlich zugänglichen Orten zur Verhütung von Straftaten fällt in die originäre Zuständigkeit der Polizei. Aus diesem Grund wurde das Polizeipräsidium Bonn um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Stellungnahme der Polizei vom 31.05.16

Im Paragrafen 15a des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW) ist die Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel geregelt. Diese wird landläufig als Videobeobachtung oder Videoüberwachung bezeichnet.

Bei früheren Prüfungen zur Einrichtung einer Videoüberwachung gemäß § 15a PolG NRW hat das Polizeipräsidium Bonn diese technische Möglichkeit sowohl aus taktischen Gründen als auch weil der Nutzen außer Verhältnis zum Aufwand zu stehen schien, verworfen.

Bis Ende 2015 wurde die Videoüberwachung nur von zwei Polizeibehörden des Landes zur Anwendung gebracht (Polizeipräsidien Düsseldorf und Mönchengladbach, jeweils im Bereich der Altstadt). Nach den Vorgängen in der Silvesternacht in Köln hat sich die Landesregierung Mitte Januar 2016 zur Umsetzung eines 15-Punkte-Programms „für mehr innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ entschlossen. Unter Punkt 7 des Programms wird die Ausweitung der Videobeobachtung an Kriminalitätsbrennpunkten in Ballungsräumen genannt.

In Verfolgung dieses Ansatzes wurden am 19.01.2016 ausgesuchte Kreispolizeibehörden, darunter auch das Polizeipräsidium Bonn, aufgefordert, kurzfristig über Kriminalitätsbrennpunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich zu berichten, die für eine Videobeobachtung geeignet erscheinen.
Das Polizeipräsidium Bonn hat mit entsprechender Priorisierung vier Örtlichkeiten im Bereich der Stadtbezirke Bonn und Beuel benannt, die für eine Videoüberwachung infrage kämen und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die aus unserer Sicht erforderlichen Abstimmungen mit den Verantwortlichen der Stadt Bonn bzw. der Stadtwerke Bonn noch nicht vorgenommen werden konnten. Gleichwohl habe ich Herrn Stadtdirektor Fuchs in Vertretung für Herrn Oberbürgermeister Sridharan am 20.01.2016 schriftlich über die aktuelle Entwicklung informiert.

Am 01.03.2016 habe ich Herrn Fuchs darüber unterrichtet, dass dem Polizeipräsidium Bonn keine Haushaltsmittel zur Einrichtung einer Videobeobachtung gemäß § 15a PolG NRW zur Verfügung gestellt werden. Das Polizeipräsidium Bonn gehört nach Auswertung bestimmter Kriminalitätshäufigkeitszahlen nicht zu den acht, vom Innenministerium definierten Schwerpunkt-Polizeibehörden des Landes. Damit ist die Videobeobachtung durch das Polizeipräsidium Bonn im Stadtgebiet Bonn derzeit mit Landesmitteln nicht umsetzbar.
Das weitere Vorgehen ergibt sich aus den Vereinbarungen des „Runden Tisches“ vom 30.05.2016.