Dringlichkeitsantrag Grünanlage Auerberger Allee

Von | 7. Juni 2016

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 9. Juni

Inhalt des Dringlichkeitsantrages

In der Entwurfsplanung und bei der späteren landschaftsbautechnischen Ausführung für die Grünfläche Auerberger Allee sind die ökologischen Ziele des Bonner Grünflächenkonzeptes (Biodiversität, Insekten- und Bienenfreundlichkeit) und der von Bonn unterzeichneten Deklaration zur biologischen Vielfalt zu beachten. Die Entwurfsplanung wird dementsprechend überprüft und angepasst.

Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 9. Juni

Inhalt des Dringlichkeitsantrages

In der Entwurfsplanung und bei der späteren landschaftsbautechnischen Ausführung für die Grünfläche Auerberger Allee sind die ökologischen Ziele des Bonner Grünflächenkonzeptes (Biodiversität, Insekten- und Bienenfreundlichkeit) und der von Bonn unterzeichneten Deklaration zur biologischen Vielfalt zu beachten. Die Entwurfsplanung wird dementsprechend überprüft und angepasst.

Begründung

In der Beschlussvorlage (DS 1611349) wird die Auerberger Allee als „Bestandteil einer planübergreifenden Grünachse“ hervorgehoben, die eine Verbindung zum Landschaftsschutzgebiet am Rheindorfer Bach herstellt. Um Ökosysteme zu verbinden ist es besonders wichtig, dass die Ziele der Biodiversität berücksichtigt werden.

In der Entwurfsplanung haben sie bisher jedoch keinen Niederschlag gefunden:

a) Die Entwurfsplanung sieht die Anpflanzung von den nicht einheimischen Amberbäumen vor. Diese stammen aus Nordamerika und können von den einheimischen Insekten Mitteleuropas nicht genutzt werden. Sie fördern daher nicht die biologische Variabilität (Biodiversität), die jedoch im Grünflächenkonzept (DS 1512258EB10) als Ziel genannt wird1). Einheimische Arten sollten daher grundsätzlich Vorrang haben.

b) Als eine weitere Baumart wird Prunus Kazan in der Entwurfsplanung genannt. Diese Kirschbaumart ist zwar wegen der vollen Blüten optisch besonders schön, kann aber Insekten, vor allem den Bienen, und Vögeln nicht als Futterquelle dienen, da die Blüten überwiegend steril sind und daher weder Pollen noch Früchte hervorbringen. Es sollten daher grundsätzlich Obstbäume gewählt werden, die bienengängig sind.

c) Die vorgesehene Zwiebelpflanzung für den „Frühlingseffekt“ ist zu begrüßen. Darüber hinaus sollten aber auch Blühstreifen von Wildblumen und Wildkräutern eingeplant werden, denn diese fördern nicht nur die ökologische Vielfalt sondern sind auch weniger pflegeintensiv und helfendaher Kosten einzusparen2).

1) Grünflächenkonzept: „Besonders sollen diese Vorschläge das Ziel berücksichtigen, wie (…) auf eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Belange (Biodiversität, Insekten- und Bienenfreundlichkeit etc.)“ abgestellt werden kann. (DS 1512258EB10)

2) Grünflächenkonzept: „Die Verwaltung betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung über die Vorteile einer geringeren Pflegeintensität und einer zunehmenden ökologischen Ausrichtung der Grünanlagen aufzuklären. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Wildkräuteraufwuchs weder zu optischen Beeinträchtigungen noch zu Substanzverlusten von Grünanlagen führt.“ (DS 1512258EB10)