Im Rechtsstreit um die Finanzierung des WCCB hat das Landgericht Bonn den Parteien erneut den Abschluss eines Vergleiches vorgeschlagen. Ursprünglich hatte das LG Bonn vorgeschlagen, die Beklagte, die Bundesstadt Bonn, solle 60 % der eingeklagten Summe in Höhe von rund 80 Mio. Euro, also rund 48 Mio. Euro zahlen. Nun schlägt das LG vor, die Stadt solle 85 %, also rund 68 Mio. Euro zahlen. Die Klägerin, die Sparkasse KölnBonn, ist damit einverstanden. Das ist leicht nachvollziehbar. Denn sie erhielte dann fast die gesamte verlangte Summe.